INTERREG EUROPE | Projektumsetzung

Im Laufe der Projektumsetzung muss jedes Projekt regelmäßig über die Projektimplementierung berichtet. Dies geschieht im Rahmen von Fortschrittsberichten ("progress reports"). Die Legung dieser Fortschrittsberichte ist gemeinsam mit der Zertifizierung der in diesem Zeitraum angefallenen Kosten die Grundlage für die Zahlungsflüsse an die Projekte. Die Zertifizierung erfolgt über die sogenannte "First Level Control" Stelle. Informationen zum FLC-System in Österreich für transnationale und Netzwerkprogramme finden Sie hier.

Der letzte Fortschrittsbericht ist gleichzeitig der Endbericht, der zum Projektabschluss dient. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass alle Kosten, welche nach dem offiziellen Projektende anfallen oder bezahlt werden, nicht mehr förderfähig sind. Daher sollen die letzten drei Monate nicht mehr für die inhaltliche Umsetzung, sondern nur noch für den Abschluss des Projektes genutzt werden.

Die Berichterstattung erfolgt ebenfalls online über das elektronische System iOLF.

Relevante Informationen zu den ersten Schritten nach der Projektgenehmigung (wie etwas zur Vertragsunterzeichnung) sowie zu weiteren Themen in der Projektimplementierung wie Berichtswesen, Förderfähigkeit von Kosten, Projektänderungen oder Projektabschluss sind im "Programme Manual" ausführlich angeführt. Ebenfalls können die Vorlagen eines "subsidy contract" oder eines "partnership agreement" online eingesehen werden.

Alle abgeschlossenen Projekte haben eine Aufbewahrungspflicht für sämtliche Dokumente der Projektumsetzung (inkl. Vergabedokumentationen, Prüfpfaddokumentationen, Rechnungen, etc.). Das genaue Datum wird den Projekten durch das Gemeinsame Sekretariat im Rahmen des "Closure Notification Letter" kommuniziert werden.

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