INTERREG EUROPE 2014-2020 | Projekteinreichung

Diese Seite soll einen groben Überblick zu Anforderungen im Rahmen einer Projekteinreichung liefern. Dies ersetzt aber nicht das genaue Studium der Programmdokumente! Im Rahmen einer Projekteinreichung empfiehlt es sich daher dringend das Programme Manual sowie das Cooperation Programme genau zu studieren. Darüber hinaus werden zu den jeweiligen Calls die entsprechenden Terms of Reference veröffentlicht.

Der vierte Call for Project Proposals endete am 22. Juni 2018. Weiter

Was muss bei Projekten in Interreg Europe beachtet werden? (Anforderungen & Projektcharakteristika)

  • Das interregionale Netzwerkprogramm Interreg Europe ist das Nachfolgeprogramm von INTERREG IVC.
  • Ziel von Interreg Europe ist es, regionale Politikinstrumente zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung von Strukturfondsprogrammen (Ziel 1: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung, Ziel 2: Europäische Territoriale Zusammenarbeit). Daher muss mindestens die Hälfte der adressierten Politikinstrumente innerhalb eines Projekts Strukturfondsprogramme sein.
  • Die Projekte werden in 2 Phasen unterteilt: In der ersten Phase (1-3 Jahre) steht der Erfahrungsaustausch und das Policy Learning im Vordergrund. Als Ergebnis dieser ersten Phase erstellen die Projektpartner für jedes Politikinstrument einen Aktionsplan zur Verbesserung des Instruments. In der zweiten Phase (2 Jahre) beobachten die Projektpartner die Umsetzung des Aktionsplans und haben bei Bedarf die Möglichkeit, neu entwickelte Ansätze im Rahmen von Pilotaktivitäten zu testen.
  • Voraussetzung für eine Einreichung ist eine Partnerschaft mit Projektpartnern aus mindestens 3 verschiedenen Ländern des Interreg Europe-Programmraums. Davon müssen mindestens 2 der Partner aus EU-Mitgliedsstaaten kommen.
  • Das Projekt verfügt über eine ausgewogene Partnerschaft: Die Projektpartner tragen in einem ausgewogenen Verhältnis zu Aktivitäten bzw. Projektkoordination und Finanzierung bei. Die Partnerschaft ist ebenfalls geografisch ausgewogen und umfasst Projektpartner aus Regionen mit unterschiedlichem Entwicklungsstand. Da das Interreg Europe-Programm die gesamte Europäische Union abdeckt, soll die Zusammensetzung der Partnerschaften über transnationale Kooperationsräume (z.B.: Alpenraum, Central Europe, Donauraum) hinausgehen.
  • Projekte werden nach dem Lead Partner Prinzip durchgeführt: Das Projektkonsortium muss einen Lead Partner nominieren. Dieser ist Ansprechpartner für das Programm, koordiniert die Projektentwicklung und kümmert sich um die Projekteinreichung (z.B.: Vollständigkeit des Antragsformulars). Der Lead Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt, ist für das Projektmanagement und für das Berichtswesen zuständig. Er ist alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde.
  • Um die im Projekt adressierten Politikinstrumente zu verbessern, sollten die für das Politikinstrument verantwortlichen Stellen direkt als Projektpartner involviert werden. Sofern die zuständigen Stellen nicht direkt als Projektpartner teilnehmen können, benötigen die Projektpartner einen Letter of Support von der entsprechenden Stelle. (Erfahren Sie mehr dazu im Infoblock „Was ist ein Letter of Support?“)
  • Im Rahmen des Projektes muss ebenso dargestellt werden wie die horizontalen Prinzipien -nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit, Nicht-Diskriminierung und Gleichberechtigung von Mann und Frau - berücksichtigt werden.

Wie kommt man zu einem Projekt? (Projektidee & Projektentwicklung)

  • Am Anfang steht die Projektidee und die Partnersuche. Dazu stellt das Programm verschiedene Instrumente zur Verfügung: Um die Partnersuche beziehungsweise auch Kooperationen mit anderen potenziellen Projektwerbern zu ähnlichen Themen zu erleichtern, wurde auf Programmebene ein Online-Tool zur Sammlung von Projektideen eingerichtet. Bei Fragen zu oder Weiterentwicklung von Projektideen unterstützt auch das Gemeinsame Sekretariat.
  • Beachten Sie bei der Projektentwicklung unbedingt die Anforderungen des Programms an die Projekte bzw. an die Partnerschaft. Die Informationen hierzu finden Sie im Programme Manual. Außerdem bietet das Programm ein Self-Assessment-Tool an, das potenziellen Projektwerbern die Möglichkeit gibt, in 8 Fragen abzuklären, ob ihre Projektidee grundsätzlich den Programmregeln entspricht.
  • Um mögliche Synergien mit anderen Projekten (bereits abgeschlossen oder auch laufend) zu identifizieren, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Auf Programmebene sind die Projektergebnisse der abgeschlossenen INTERREG IVC-Projekte in den Capitalisation Reports und der Good Practices Database zu finden. In der NCP-Projektdatenbank finden Sie Informationen zu Projekten mit österreichischer Beteiligung in allen transnationalen Programmen aus den Perioden 2000-2006 sowie 2007-2013. Des Weiteren finden Sie auf der ÖROK-Website Broschüren aus den vergangenen Perioden, in denen die Projekte und Themenschwerpunkte aufgearbeitet wurden.
  • Auf bereits bestehendes Wissen aufbauen: Für viele Herausforderungen und Themenbereiche wurden bereits Methoden, Instrumente und Lösungen entwickelt, auf denen aufgebaut werden kann. Erfahrungen und Ergebnisse früherer Projekte oder aus anderen Programmen sollen genutzt werden. Projekte müssen darlegen inwiefern sie einen innovativen Beitrag bzw. Mehrwert leisten (z.B.: Zusammensetzung der Partnerschaft, Thema des Projektes, Fokus auf Strukturfondsprogramme). Neben Ergebnissen aus den früheren Förderperioden, ermöglicht Interreg Europe den Informationsaustausch im Rahmen von Policy Learning Platforms für alle 4 thematischen Prioritäten des Programms. Auf den Plattformen werden sämtliche Ergebnisse der interregionalen Zusammenarbeit für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
  • Projektideen können im Rahmen von 1-stufigen „Calls for Project Proposals“ eingereicht werden. (Erfahren Sie mehr dazu im Infoblock „Wann finden Calls statt?“).

Was ist ein Letter of Support?

  • Sofern es sich bei einem Projektpartner nicht um die für das Politikinstrument zuständige bzw. verantwortliche Stelle handelt, benötigt dieser einen Letter of Support, um das Politikinstrument im Rahmen eines Interreg Europe-Projekts zu verbessern. Pro Politikinstrument ist nur ein Letter of Support notwendig!
  • Im Letter of Support bestätigt die verantwortliche Behörde die Unterstützung des Projekts. Um die Zustimmung der politikverantwortlichen Stelle in Form eines Letters of Support zu erhalten, sollten Sie sich rechtzeitig mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen und sich gegebenenfalls gemeinsam zur Implementierung der Projektergebnisse austauschen. Die politikverantwortlichen Stellen sind nicht verpflichtet, den Letter of Support zu unterzeichnen.
  • Das Programm stellt ein Template für den Letter of Support zur Verfügung, das verpflichtend zu verwenden ist. Bitte beachten Sie, dass der Letter of Support unbedingt von der für das Politikinstrument tatsächlich zuständigen Stelle unterzeichnet wird!
  • Eine Liste der verantwortlichen Stellen für das Ziel 1 - Investitionen für Wachstum und Beschäftigung (IWB) 2014-2020 in Österreich ist auf der Programm-Website zugänglich. Außerdem finden Sie auf der Website des IWB/EFRE-Programms Informationen darüber, welche Institutionen welche Maßnahmen des Programms verwalten. Zur IWB/EFRE-Website
  • Weitere Informationen zum Letter of Support sind im Programme Manual unter 5.2 "Submission" zu finden.

Was kann gefördert werden?

  • Im Programm Interreg Europe beträgt der Anteil der EFRE-Fördermittel bis zu 85 Prozent für öffentliche und quasi-öffentliche Projektpartner bzw. bis zu 75 Prozent für private Non-Profit-Partner.
  • Für das Programm gilt das Gesamtkostenprinzip. Das heißt, dass in dieser Periode öffentliche und private Mittel gefördert werden können.
  • Auf Programmebene wurden spezifische Förderfähigkeitsregeln definiert, die im Programme Manual festgehalten sind. Diese sind bereits bei der Projekteinreichung zu beachten! Die Kosten werden in 5 Kategorien eingeteilt: Personalkosten, Büro- und Verwaltungsausgaben (Overheads), Reise- und Unterbringungskosten, Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen sowie Ausrüstungskosten. Die Anforderungen zur Förderfähigkeit müssen eingehalten werden, um die Kofinanzierung tatsächlich in Anspruch nehmen zu können!
  • Grundsätzlich gilt: Keine Förderung der Aktivitäten durch andere EU-Programme!
  • Alle Kosten, die von transnationalen Projekten zur Kofinanzierung eingereicht werden, müssen von unabhängigen Stellen geprüft werden. Jeder Projektpartner benötigt daher eine Prüfstelle, die sogenannte First Level Control (FLC) Stelle. Für die Finanzkontrolle können den Projektträgern Kosten verrechnet werden. In Österreich gibt es dazu als rechtlichen Rahmen den Art. 15a Vertrag zwischen Bund und Ländern. Detaillierte Informationen über das System der First Level Control in Österreich können hier nachgelesen werden.

Wie und wann kann ein Projekt eingereicht werden?

  • Projektanträge können nur dann eingereicht werden, wenn ein Call for Project Proposals geöffnet ist. Diese werden etwa auf der Website des Programms angekündigt.
  • Sämtliche für den Call relevanten Dokumente werden auf der Website des Programms Interreg Europe veröffentlicht.
  • Weitere Informationen zu den Calls finden Sie auch auf der ÖROK-Website auf der jeweiligen Unterseite.
  • Im Rahmen eines Calls for Project Proposals werden die Projektideen in einem 1-stufigen Einreichverfahren in einem elektronischen Monitoringsystem eingereicht. Das Projekt wird in Form eines vollständigen Projektantrags eingereicht und vom Gemeinsamen Sekretariat sowie externen Experten bewertet. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch den Begleitausschuss.
  • Welche Dokumente für den Call in welcher Form eingereicht werden müssen, wird im Programme Manual sowie in den Terms of Reference zum jeweiligen Call erläutert. Bitte beachten Sie, dass die zusätzlichen Dokumente (z.B.: Letter of Support, Partner Declarations etc.) in der Online-Fassung (Upload im Monitoringsystem) sowie in der Druckversion unbedingt übereinstimmen und – falls erforderlich – datiert und unterzeichnet sind. Darüber hinaus stellt das Programm einen Online Application System User Guide zur Verfügung, der Schritt für Schritt zeigt, wie das Projekt im Online System eingereicht wird.

Wer kann sich beteiligen?

  • Prinzipiell kann jede Projekt-relevante Organisation aktiv am Projekt teilnehmen. Allerdings werden ausschließlich öffentliche, öffentlich-rechtliche und private Non-Profit-Organisationen (NPOs) aus der Interreg Europe-Programmregion gefördert.
  • Private Stellen dürfen nicht als Lead Partner, sondern nur als einfacher Projektpartner teilnehmen.
  • Förderfähige Einrichtungen haben auch die Möglichkeit als Advisory Partner am Projekt teilzunehmen. Advisory Partner können ebenfalls vom Programm gefördert werden und tragen aufgrund ihrer Kompetenz wesentlich zur Projektimplementierung bei, ohne dabei explizit ein Politikinstrument zu adressieren. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass Advisory Partner unbedingt von "externen Experten" unterschieden werden. Sofern der Advisory Partner eine öffentliche oder quasi-öffentliche Institution ist, kann dieser auch als Lead (Advisory) Partner agieren.
  • Nähere Informationen zu den Projektpartnern sind im Programme Manual unter 4.4 "Partnership" angeführt.

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