Der vierte Call for Project Proposals im Programm INTERREG EUROPE

Der vierte Call for Project Proposals fand vom 7. Mai bis 22. Juni 2018 statt. Alle Prioritäten und spezifischen Ziele des Programmes waren geöffnet. Es gab keine thematische Einschränkung. Es wurden  Themen definiert, die bisher unterrepräsentiert waren und für welche eine Einreichung stark befürwortet wurde. Am 26. März 2019 genehmigte der Begleitausschuss unter Auflage von Bedingungen 74 Projekte von ursprünglich 170 Einreichungen. Die Liste der  unter den 4 Programmprioritäten genehmigten Projekte finden Sie auf der Programmwebsite.

Das einstufige Projekteinreichverfahren & Auswahlverfahren

  • Alle Antragsteller waren eingeladen, einen vollständigen Antrag in Englisch auszuarbeiten. Die Einreichung des Projektantrags inkl. Annexes erfolgte über ein Online-System (www.iOLF.eu). Ein vollständiger Antrag enthält das ausgefüllte Antragsformular, die unterschriebenen Partnerdeklarationen aller Projektträger (inkl. Lead Partner) sowie, falls zutreffend, die Letters of Support von relevanten Behörden. Abgabeschluss war der 22. Juni 2018 (12:00 - MESZ).
  • Die Projektanträge wurden im Rahmen eines zweistufigen Assessments (nach Formal- und Qualitätskriterien) bewertet. Diese Kriterien sind im Programme Manual veröffentlicht. Die Auswahl der Projekte zur Genehmigung erfolgte durch den Begleitausschuss am 26. März 2019. Die Projektumsetzungsphase startete nach der Erfüllung der auferlegten Bedingungen im Sommer 2019.

Zeitplan des 4. Calls

  • 22. März 2018: Europe Let's Cooperate! - Europaweiter Info-Day und Networking-Event für den 4. Call in Brüssel
  • Anfang April 2018: Veröffentlichung des Application Packages
  • Ab April 2018: Project Idea Feedback Tool verfügbar
  • 7.Mai 2018: Start des 4. Calls
  • 14.-19. Mai 2018: Lead Applicant Webinars
  • 22. Juni 2018: Deadline des 4. Calls
  • 26. März 2019: Projektgenehmigung durch den Begleitausschuss
  • Projektstart: August 2019

Letter of Support in Österreich

Zielgruppe des INTERREG EUROPE Programms sind primär die politikverantwortlichen Stellen, welche das im Projekt adressierte Politikinstrument (Förderinstrument, Strategie, etc.) aktiv gestalten kann. Sofern es sich bei einem Projektpartner nicht um die für das Politikinstrument zuständige bzw. verantwortliche Stelle handelt, benötigt dieser einen Letter of Support, um das Politikinstrument im Rahmen eines Interreg Europe-Projekts zu verbessern. Pro Politikinstrument ist nur ein Letter of Support notwendig! Im Letter of Support bestätigt die verantwortliche Behörde die Unterstützung des Projekts. Um die Zustimmung der politikverantwortlichen Stelle in Form eines Letters of Support zu erhalten, sollten Sie sich rechtzeitig mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen und sich gegebenenfalls gemeinsam zur Implementierung der Projektergebnisse austauschen. Die politikverantwortlichen Stellen sind nicht verpflichtet, den Letter of Support zu unterzeichnen.

  • Das Programm stellt ein Template für den Letter of Support zur Verfügung, das verpflichtend zu verwenden ist und nicht abgeändert werden darf. Bitte beachten Sie, dass der Letter of Support unbedingt von der für das Politikinstrument tatsächlich zuständigen Stelle unterzeichnet wird!
  • Eine Liste der verantwortlichen Stellen für das Ziel 1 - Investitionen für Wachstum und Beschäftigung (IWB) 2014-2020 in Österreich ist auf der Programm-Website zugänglich.Außerdem finden Sie auf der Website des IWB/EFRE-Programms Informationen darüber, welche Institutionen welche Maßnahmen des Programms verwalten. Zur IWB/EFRE-Website
  • Weitere Informationen zum Letter of Support sind im Programme Manual unter 5.2 "Submission" zu finden.

Regionen im Fokus

INTERREG EUROPE Projekte können bereits 82% der NUTS2-Regionen abdecken. Um diesen Prozentsatz mit dem 4. Call nocht weiter zu erhöhen, wurde eine Liste jener NUTS2-Regionen veröffentlicht, die bisher noch in keinem INTERREG EUROPE - Projekt vertreten sind und deren Einbindung im 4. Call befürwortet wird:

letzte Aktualisierung: 5. September 2019

Fleischmarkt 1
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 5353444
Fax: +43 1 5353444-54