Bei URBACT können grundsätzlich 3 verschiedene Netzwerktypen unterschieden werden.
Das URBACT-Sekretariat veröffentlicht regelmäßig Aufrufe zum Einreichen von Projektvorschlägen ("Call for proposal") zu den drei verschiedenen Netzwerk-Typen. Während eines genau definierten Zeitraumes können die Projektnetzwerke ihre Anträge einreichen. Grundsätzlich sind dabei folgende Phasen zu durchlaufen:
Der Lead Partner des Netzwerkes reicht die Bewerbung für Projektphase 1 ein. Ein externes Bewertungsgremium prüft die Förderfähigkeit und bewertet den Antrag. Das Monitoring Committee genehmigt die besten Anträge für die Projektphase 1. Grundlage der Entscheidung ist die Bewertung der URBACT Verwaltungsbehörde.
Projektphase 1 (Dauer: 6 Monate)
Konkretisierung und weitere Ausarbeitung des Projektantrages: Analyse der Ausgangssituation in den beteiligten Städten und festlegen der Methodik.
Zum Ende der Phase 1 reicht der Lead Partner den finalen Projektantrag für die Phase 2 ein. Das URBACT Sekretariat prüft die Förderfähigkeit Ein externes Bewertungsgremium bewertet den Antrag. Das Monitoring Committee genehmigt die besten Anträge für die Projektphase 2. Grundlage der Entscheidung ist die Bewertung der URBACT Verwaltungsbehörde.
Projektphase 2 (Dauer: 24 Monate)
Umsetzung der geplanten Netzwerkaktivitäten.
Auch wenn Projekte nicht für die Phase 2 zugelassen werden, werden die Kosten erstattet, die in der Projektphase 1 angefallen sind. Bitte beachten Sie dazu, dass für österreichische Partner Kosten die die <link internal link in current>First Level Control anfallen können.
Die begünstigte “Stadt” bezieht sich auf die lokale öffentliche Verwaltung als Vertreterin für:
Wer kann noch teilnehmen? (Einschränkungen im jeweiligen Projektaufruf möglich!)
Alle Kosten, die von transnationalen Projekten zur Kofinanzierung eingereicht werden, müssen von unabhängigen Stellen geprüft werden. Jeder Projektpartner benötigt daher eine Prüfstelle, die sogenannte First Level Control (FLC) Stelle. In Österreich gibt es dazu als rechtlichen Rahmen den Art. 15a Vertrag zwischen Bund und Ländern. Für die Finanzkontrolle können den Projektträgern Kosten verrechnet werden! Detaillierte Informationen über das System der First Level Control in Österreich können <link internal link in current>hier nachgelesen werden.
letzte Aktualisierung: 14. September 2017
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