URBACT III | Projekteinreichung

Bei URBACT können grundsätzlich 3 verschiedene Netzwerktypen unterschieden werden.

  • Aktionsplanungsnetzwerke zielen auf die Stärkung der Entwicklung integrierter Strategien (Lokale Aktionspläne) für eine nachhaltige Stadtentwicklung ab, unterstützt durch partizipative Ansätze.
  • Transfer-Netzwerke: EU-Städte tauschen sich über gute Praxisbeispiele im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklungaus und unterstützen sich bei der Umsetzung dieser.
  • Umsetzungsnetzwerke: Städte (insbesondere die, die Artikel 7 nutzen) tauschen sich zu Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung von nachhaltigen städtischen Strategien aus.

Die Definition von "Stadt" im Programm URBACT

Die begünstigte “Stadt” bezieht sich auf die lokale öffentliche Verwaltung als Vertreterin für:

  • Städte und Gemeinden, Städte ohne Größeneinschränkung 
  • Innerkommunale Verwaltungsebenen wie z.B. Stadtbezirke, wo eine politisch-administrative Institution für Politikgestaltung und -umsetzung in dem vom geplanten URBACT Netzwerk abgedeckten Politikfeld zuständig ist
  • Metropolregionen und -verbände, wo eine politisch-administrative Institution für Politikgestaltung und -umsetzung in dem vom geplanten URBACT Netzwerk abgedeckten Politikfeld zuständig ist

Wer kann noch teilnehmen? (Einschränkungen im jeweiligen Projektaufruf möglich!)

  • Lokale Agenturen, die als (halb-)öffentliche Organisationen von einer Kommune gegründet wurden, teilweise oder vollständig in kommunalem Besitz und verantwortlich für die Gestaltung und Umsetzung spezifischer Politiken (Wirtschaftsförderung, Energieversorgung, Gesundheitsdienste, Verkehrsbetriebe, etc.) sind;
  • Regionale, landes- und bundesweite Institutionen, insofern sie mit städtischen Fragestellungen befasst sind;
  • Universitäten und Forschungszentren, sofern sie mit städtischen Fragestellungen befasst sind.

nationale Zusatzinfo

Alle Kosten, die von transnationalen Projekten zur Kofinanzierung eingereicht werden, müssen von unabhängigen Stellen geprüft werden. Jeder Projektpartner benötigt daher eine Prüfstelle, die sogenannte First Level Control (FLC) Stelle.  In Österreich gibt es dazu als rechtlichen Rahmen den Art. 15a Vertrag zwischen Bund und Ländern. Für die Finanzkontrolle können den  Projektträgern Kosten verrechnet werden! Detaillierte Informationen über das System der First Level Control in Österreich können <link internal link in current>hier nachgelesen werden.

letzte Aktualisierung: 14. September 2017

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